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Das Landesamt für Datenschutzaufsicht informiert zu
"Google Street View"

Was ist "Google Street View"?

"Street View" ist ein Internetdienst des Unternehmens Google Inc. (USA), bei dem Panoramabilder von Straßen online gestellt werden. Die hierfür benötigten Aufnahmen werden mit Hilfe spezieller Fahrzeuge gefertigt, die eine Kamera auf dem Dach montiert haben.

Seit dem 18.11.2010 sind die "Street View" Ansichten der 20 größten deutschen Städte online.

Wo sind die "Street View"-Fahrzeuge unterwegs?

Informationen zu den jeweils aktuellen Aufnahmeorten veröffentlicht Google im Internet unter https://spreadsheets.google.com/pub?key=0Au8RnHFj1g_IcnEtbFZmWFdTWmlBSXZ6ZGRQYndkcnc&hl=de&output=html.

Welche Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden muss Google beachten?

Google muss in Absprache mit den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden einen Katalog von 13 Auflagen beachten.

Insbesondere sind Kfz-Kennzeichen und Gesichter unkenntlich zu machen.

Darüber hinaus kann gegen einzelne Abbildungen Widerspruch wie im Folgenden beschrieben erhoben werden.

Welche Möglichkeiten haben Sie, den Abbildungen zu widersprechen?

Sie können gegen die Abbildung des Ihnen gehörenden oder von Ihnen bewohnten Gebäudes und Grundstückes sowie gegen die Abbildung Ihrer Person oder Ihres Fahrzeugs Widerspruch einlegen.

Widerspruch kann jederzeit - auch noch nach der Veröffentlichung - eingelegt werden.

Google wird auf den Widerspruch hin die betreffenden Objekte unkenntlich machen.

Sie müssen dabei drei Situationen unterscheiden:

  1. Sie haben bereits Widerspruch eingelegt.

    Sie müssen nichts mehr unternehmen. Google wird das Objekt, auf das sich Ihr Widerspruch bezieht, vor der Veröffentlichung unkenntlich machen. In Einzelfällen kommt es vor, dass Google um ergänzende Beschreibung bittet.


  2. Sie haben noch keinen Widerspruch eingelegt, möchten aber erreichen, dass Google das von Ihnen angesprochene Objekt noch vor der Veröffentlichung unkenntlich macht.

    Sie haben folgende Möglichkeiten:

    2.1  Sie können schriftlich Widerspruch einlegen.

    Der Widerspruch ist an folgende Adresse zu richten:

    Google Germany GmbH
    betr.: Street View
    ABC-Straße 19
    20354 Hamburg

    per E-Mail:  streetview-deutschland@google.com

    Zur Identifizierung sollten im Widerspruchsschreiben die betroffenen Gebäude und Grundstücke mit Adresse benannt und anhand markanter Merkmale näher beschrieben werden. Entsprechendes gilt für die Abbildung von Personen oder KfZ.

    Bezüglich der Städte München und Nürnberg lief die Frist bis 15.10.2010.
    Derzeit sind keine weiteren Veröffentlichungen in Deutschland geplant.

    Eine Formulierungshilfe für einen Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst "Google Street View" finden Sie hier (Word-Dokumente):


    2.2  Sie können Ihren Widerspruch auch auf elektronischem Weg unter Benutzung des von Google zur Verfügung gestellten Online-Tools einlegen.


    Auf diese Weise können Sie nur den Gebäude- und Grundstücksansichten widersprechen.

    Bezüglich der Städte München und Nürnberg lief die Frist bis 15.10.2010.
    Derzeit sind keine weiteren Veröffentlichungen in Deutschland geplant.


  3. Sie können auch in Zukunft noch Widerspruch einlegen!

    Nach Freischaltung der Bilder können alle Widersprüche sowohl schriftlich als auch online über die Funktion "Probleme melden" in Google Street View erhoben werden.

 

Noch Fragen?

Wir stehen Ihnen unter der Tel. Nr. 0981/531303 (E-mail juergen.andoerfer@lda.bayern.de) gerne zur Verfügung.

Eine detaillierte, mit den anderen Datenschutzaufsichtsbehörden bundesweit abgestimmte Erläuterung des Widerspruchsverfahrens des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.

 

Zuletzt geändert am 06.10.2011.

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