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Flyer "Internet - Bist du dabei?"

Vorstellung Flyer "Internet - Bist du dabei?" Erstmalige Vorstellung des Flyers beim
5. Europäischen Datenschutztag
am 28. Januar 2011

Bürger-Information

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz!

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Das Bundesdatenschutzgesetz will die Bürger davor schützen, dass sie durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören alle Informationen, die etwas über eine Person aussagen, wie Name, Anschrift, Schulbildung, Beruf, Hobby, Konsumverhalten, Äußerungen, Beurteilungen, Bilder einer Person, Einkommen, Kreditwürdigkeit, Vermögensverhältnisse usw.

Besonders geschützt sind die sog. besonderen Arten personenbezogener Daten. Darunter fallen Angaben über Gesundheit, Sexualleben, rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen.

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Wann schützt das Bundesdatenschutzgesetz Ihre Daten?

Geschützt werden Ihre Daten, wenn sie entweder elektronisch oder in manuellen Dateien wie Karteien verarbeitet werden. Grundsätzlich nicht erfasst sind ausschließlich in Papierakten enthaltene Daten.

Kein Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz besteht, wenn mit Ihren Daten lediglich im Rahmen von persönlichen oder familiären Tätigkeiten umgegangen wird. Allerdings ist der persönliche oder familiäre Kreis überschritten, wenn beispielsweise persönliche Daten in das weltweit zugängliche Internet eingestellt werden.

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Wann ist die Verarbeitung Ihrer Daten erlaubt?

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Eine Erlaubnis kann sich aus einer Rechtsvorschrift oder Ihrer Einwilligung ergeben.

So erlaubt das Bundesdatenschutzgesetz eine Verarbeitung Ihrer Daten insbesondere im Rahmen von Vertragsverhältnissen, z. B. Arbeits-, Versicherungs- oder Kaufverträgen, soweit die Datenverarbeitung hierfür erforderlich ist. Dies gilt auch für vertragsähnliche Verhältnisse wie Bewerbungsverfahren oder Vereinsmitgliedschaften.

Sofern Ihre entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen nicht überwiegen, ist eine Verarbeitung Ihrer Daten u. a. auch dann zulässig,

Wird eine Verwendung Ihrer Daten auf Ihre Einwilligung gestützt, so bedarf Ihre Erklärung in der Regel der Schriftform. Zuvor müssen Sie auf den Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten hingewiesen werden.

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Welche Rechte haben Sie gegenüber der datenverarbeitenden Stelle?

Die Stelle, die Ihre Daten verarbeitet, wird im Bundesdatenschutzgesetz als verantwortliche Stelle bezeichnet. Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle folgende Rechte:

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An wen können Sie sich bei Datenschutzverstößen wenden?

  1. An die Leitung der verantwortlichen Stelle, z. B. eines Wirtschaftsunternehmens, einer Arztpraxis oder eines Vereins. Sie ist für die Beachtung des Datenschutzrechts verantwortlich.
  2. An den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der als das innerbetriebliche Kontrollorgan auch Beschwerden überprüft.
  3. An den Betriebsrat, der für Fragen des Beschäftigtendatenschutzes zuständig ist.
  4. An die Datenschutzaufsichtsbehörde, die Beschwerden nachgeht und verantwortliche Stellen kontrolliert.

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Einzelne Datenschutzthemen:

Auskunfteien - Fragen & Antworten

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Informationsblatt. Eine Kurzfassung können Sie hier abrufen.

Ein Formulierungsvorschlag für die Geltendmachung einer Eigenauskunft gegenüber einer Auskunftei steht als Download hier für Sie bereit.

Geodatendienste im Internet

Persönliche Werbung - Was ist erlaubt und wie kann ich mich wehren?

Weitere Informationen zur Verwendung Ihren Daten für Zwecke der  Werbung  können Sie hier abrufen.

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Zuletzt geändert am 21.03.2013.

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