(Pressemitteilung vom 15.09.2011)
Wer sich durch die Abbildung seines bzw. des von ihm bewohnten Hauses im Internet gestört fühlt, kann noch bis zum 30. September gegen die Veröffentlichung im Internetdienst Bing Maps Streetside von Microsoft vorab Widerspruch einlegen.
Der Vorabwiderspruch zielt darauf ab, bereits die erstmalige Veröffentlichung der Hausansicht im Internet zu unterbinden. Damit die Firma Microsoft sicherstellen kann, dass alle Widersprüche bearbeitet worden sind, bevor die Bilder online gestellt werden, ist eine zeitliche Begrenzung notwendig.
Die Frist gilt für das gesamte Bundesgebiet, unabhängig davon, ob das betreffende Haus in einem bereits von Microsoft befahrenen Abschnitt liegt oder nicht. Für die Wahrung der Frist entscheidend ist der Eingang des Widerspruchs bei Microsoft. Wer die Frist verpasst, kann aber auch noch nach der Veröffentlichung seiner Hausansicht im Internet widersprechen.
Der Vorabwiderspruch kann online oder per Brief eingelegt werden. In beiden Fällen ist das mit dem Landesamt abgestimmte Formular von Microsoft zu verwenden, das seit dem 1. August 2011 auf der Internetseite http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx bereitgestellt wird. Anzugeben sind neben der Adresse ergänzende Informationen zum Haus wie Geschosszahl und Farbe, um eine eindeutige Identifizierung des Gebäudes zu ermöglichen. Das Formular kann entweder gleich online ausgefüllt oder in ausgedruckter Form an die folgende Adresse geschickt werden:
Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München
Wer keinen Internetzugang hat, kann unter der gleichen Adresse das Formular auf dem Postweg von Microsoft anfordern. Microsoft hat zugesagt, den Eingang des Widerspruchs jeweils zu bestätigen und den Widerspruch umgehend zu bearbeiten. Das betreffende Gebäude wird auf den Widerspruch hin unkenntlich gemacht. Microsoft hat dem Landesamt zugesichert, die Daten aus dem Formular nur für die Bearbeitung des Widerspruchs zu verwenden und nach der erfolgten Bearbeitung unverzüglich zu löschen.
Thomas Kranig
Präsident
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