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Ansprechpartner: Thomas Kranig
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Landesamt überzeugt sich im Rahmen einer Vorschau von der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorabwidersprüche beim Internetdienst Bing Maps Streetside von Microsoft

(Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 22.12.2011)

Am 21. Dezember 2011 hat sich das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mit Vertretern der Firma Microsoft getroffen und sich im Rahmen einer Vorschau anhand konkreter Beispiele von der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorabwidersprüche beim Internetdienst Bing Maps Streetside überzeugt. Gegenstand der Vorschau waren Bilder der deutschen Städte, die als erste online gestellt werden sollen.

In der in Augenschein genommenen Version waren die Häuser, bei denen ein Vorabwiderspruch eingelegt worden ist, großflächig ausgeschnitten. Um Persönlichkeitsrechtsverletzungen beim Start des Dienstes auszuschließen, wird das Bildmaterial, auf dem ein Haus, für das ein Vorabwiderspruch erhoben wurde, zu sehen ist, zunächst gar nicht gezeigt. Laut Microsoft wird in einem nächsten Schritt die Verschleierungstechnik (Verpixelung bzw. "Blurring") so eingesetzt, das allein die betroffenen Objekte nicht gezeigt werden.

Stichprobenartig wurde zudem die automatische Verpixelung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen überprüft. Bei der automatischen Verpixelung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen liegt die Trefferquote nach Angaben von Microsoft bei ca. 97%. Wer dennoch ein Bild entdecken sollte, bei dem die automatisierte Verpixelung nicht geklappt hat, kann dies über die Schaltfläche "Besorgniserregendes Bild melden" auf der jeweiligen Bing Maps Streetside-Seite direkt an Microsoft melden. Gleiches gilt für kompromittierende Bilder oder wenn aus anderen Gründen die ganze Person gepixelt werden soll.

Selbstverständlich kann auch im Hinblick auf Hausansichten noch jederzeit nach Veröffentlichung der Bilder Widerspruch eingelegt werden. Dies funktioniert online über die bereits erwähnte Schaltfläche "Besorgniserregendes Bild melden". Daneben hat Microsoft gegenüber dem Landesamt zugesagt, auch weiterhin schriftliche Widersprüche zu akzeptieren und hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung zu stellen. Das Formular wird im Rahmen des Streetside Services im Internet abrufbar sein oder kann unter folgender Adresse postalisch angefordert werden:

Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München

Der schriftliche Widerspruch ist dann ebenfalls an diese Adresse zu richten. Die betreffende Hausansicht werde nach Aussage von Microsoft auf den Widerspruch hin abhängig vom aufkommenden Einspruchsvolumen innerhalb einer Bearbeitungszeit von wenigen Wochen unkenntlich gemacht.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat Microsoft nach diesem Prüfungstermin bestätigt, dass die vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht im Einvernehmen mit den anderen Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland mit Microsoft getroffene Vereinbarung über die Umsetzung des Vorabwiderspruchs zur vollen Zufriedenheit erfolgt ist. Aus Sicht des Landesamtes bestehen deshalb keine Bedenken, wenn Bing Maps Streetside, wie von Microsoft angegeben, in den nächsten Tagen online geht.

 

Thomas Kranig
Präsident

Zuletzt geändert am 22.12.2011.

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