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Ansprechpartner: Thomas Kranig
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Geodatendienst Streetside von Microsoft ohne Vorabwiderspruchsmöglichkeit nicht datenschutzkonform

(Pressemitteilung vom 06.04.2011)

Die Firma Microsoft hat angekündigt, für das Angebot "Bing Maps Streetside" in Deutschland ab dem 9. Mai 2011 Befahrungen mit Kameraautos vorzunehmen und ab Sommer 2011 diese Panoramabilder im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung von Hausansichten ist nach Auffassung des für die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden federführend tätigen Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), nur zulässig, sofern den Betroffenen auch vor der Veröffentlichung die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb einer angemessenen Frist Widerspruch einzulegen.

Die Firma Microsoft hat das BayLDA schon vor einem Jahr über ihre Pläne, Panoramaansichten von öffentlichen Plätzen und Straßen aufzunehmen und im Internet zu veröffentlichen, informiert. Gegenstand der Gespräche waren die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Angebot. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben müssen, vor Veröffentlichung der Panoramabilder im Internet Widerspruch mit der Folge einzulegen, dass die entsprechenden Bilder nicht veröffentlicht, sondern unkenntlich gemacht (verpixelt) werden. Das Vorabwiderspruchsrecht ist auch Bestandteil des sogenannten 13-Punkte-Katalogs, den die Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde mit der Firma Google für deren paralleles Projekt "Street View" zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen vereinbart hat. Dieses Recht hat die Firma Google im letzten Jahr den Betroffenen eingeräumt und bei eingegangenen Widersprüchen auch umgesetzt.

Am 1. Dezember 2010 hat der Branchenverband BITKOM, dem sowohl die Firma Google als auch die Firma Microsoft angeschlossen sind, einen Datenschutz-Kodex für Geodatendienste (Kodex) der Öffentlichkeit vorgestellt, der u.a. für Google Street View (von Google) als auch Bing Maps Streetside (von Microsoft) anwendbar sein soll. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich im Februar 2011 mit Vertretern von BITKOM zusammengesetzt und datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich einiger Regelungen dieses Kodex kundgetan. Zu einem weiteren ins Auge gefassten vertiefenden Gespräch kam es nach Absage dieses Termins durch BITKOM und Veröffentlichung eines etwas geänderten Kodex in der Fassung vom 28. Februar 2011, der auf der CeBIT Anfang März 2011 veröffentlicht wurde, nicht mehr. Die Bedenken der Aufsichtsbehörden bezüglich des Vorabwiderspruchs gegen die Veröffentlichung von Hausansichten sind auch in dem aktuellen Kodex nicht ausgeräumt.

Das BayLDA hat Microsoft gegenüber erklärt, dass gegen den Start der Befahrungen im Mai 2011 auch im Hinblick darauf, dass nach Aussage der Firma Microsoft die Gesichter der aufgenommenen Personen und auch die Kfz-Kennzeichen unverzüglich unkenntlich gemacht werden, grundsätzlich keine Einwände erhoben werden. Das BayLDA hat aber ausdrücklich darauf hingewiesen, das es - wie wohl auch die anderen Datenschutzaufsichtsbehörden im Bundesgebiet - die Veröffentlichung der Aufnahmen ohne Einräumung eines Vorabwiderspruchs für die Betroffenen als rechtswidrig erachtet und angekündigt, gegebenenfalls diese durch Erlass einer entsprechenden Anordnung zu untersagen. Das BayLDA ist der Auffassung, dass die in dem Kodex enthaltene und von Microsoft angebotene Widerspruchsmöglichkeit nach Veröffentlichung der entsprechenden Panoramabilder nicht ausreichend ist, da jedenfalls mit der Veröffentlichung die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vollendet ist und durch eine spätere Unkenntlichmachung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Das BayLDA geht deshalb davon aus, dass Microsoft Widersprüche, die bereits jetzt erhoben werden, derart umsetzt, dass die entsprechenden Kameraaufnahmen vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht und nur so in Bing Maps Streetside veröffentlicht werden.

Thomas Kranig

Leiter des Bayerischen
Landesamtes für Datenschutzaufsicht

Zuletzt geändert am 06.04.2011.

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