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Ansprechpartner: Thomas Kranig
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Tel:
0981/53-1300
Fax:
0981/535428

Mehr Transparenz bei Daten im Auto

(Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 06.02.2012)

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich mit dem Verband der Automobilindustrie auf eine Muster-Information geeinigt, wie Autofahrer besser darüber informiert werden können, welche Daten in ihren Fahrzeugen erfasst werden und wie damit umgegangen wird.

Der Einbau von Elektronik in moderne Kraftfahrzeuge hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. So werden heute mehrere Dutzend Mikroprozessoren in Steuergeräten eingebaut, die über ein Datenbus-System verbunden sind. Für die Funktion bzw. Wartung und Reparatur bestimmter Fahrzeug-Komponenten werden von diesen Mikroprozessoren z.B. die Geschwindigkeit, die Bremsbetätigung, die Beschleunigung oder die Blinkerbetätigung und vieles mehr kurz- oder längerfristig
abgespeichert. Die Kfz-Werkstatt, die Automobilhersteller oder ein Unfallsachverständiger können mit entsprechenden Diagnosegeräten die für sie wichtigen Daten bei Bedarf auslesen.

Die vom Fahrzeug erhobenen Daten sind zunächst technischer Natur und sollen primär den störungsfreien und sicheren Fahrbetrieb gewährleisten sowie Reparaturen und Wartung des Fahrzeugs erleichtern.

Bei bestimmten Konstellationen werden diese Daten jedoch zu personenbezogenen Daten und gelangten deshalb schon seit längerer Zeit in den Blickwinkel der Datenschützer. So können diese Daten z.B. bei einem Unfall oder einem Werkstattbesuch Aussagen über den Fahrer oder die Fahrerin treffen (Fahr- und Bremsverhalten usw.) und werden damit zu personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzrechts. Beispielsweise wurde durch Auslesen der Fahrzeugspeicher bekannt, mit welcher Geschwindigkeit und nach welchem Bremsverhalten der österreichische Politiker Jörg Haider mit seinem Fahrzeug unterwegs war, als er tödlich verunglückte.

Um für diese Datenspeicherungen in Fahrzeugen eine transparente Information für die Halter und Fahrer der Kraftfahrzeuge zu schaffen, haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zusammen mit dem Verband der Automobilindustrie eine Muster-Information entwickelt, die insbesondere in die Betriebsanleitungen der Fahrzeuge aufgenommen werden soll. "Ich begrüße es, dass durch diese Muster-Information die Fahrer und Halter von Fahrzeugen besser darüber informiert werden, welche personenbezogenen Daten in ihren Fahrzeugen gespeichert werden" so Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Wer über diese allgemeinen Informationen hinaus wissen möchte, welche Daten aus seinem Fahrzeug ausgelesen und für welchen Zweck diese Daten verwendet werden, muss sich an seine Kfz-Werkstätte oder seinen Fahrzeughersteller wenden.

Thomas Kranig
Präsident

Anlage: Die Information "Datenspeicher im Fahrzeug" steht hier zum Download zur Verfügung.

Zuletzt geändert am 06.02.2012.

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