Beschwerde oder Kontrollanregung

Ihre Eingabe werten wir dann als Beschwerde im Sinne des Art. 77 DS-GVO, wenn Sie nachvollziehbar darlegen, dass die Stelle, über die Sie sich beschweren, Sie betreffende personenbezogene Daten so verarbeitet, dass Ihre Rechte verletzt werden. Wenn Sie eine Verletzung eigener Rechte nicht nachvollziehbar darlegen, werten wir Ihre Eingabe als Kontrollanregung.
Hinweise zur sicheren Übertragung der Beschwerde oder Kontrollanregung und den Ablauf der Bearbeitung finden Sie unter Hinweise zu unseren Onlineservices.

Art der Eingabe

Betroffene Person
Angaben zum Betroffenen
Beschwerdegegner
Angaben zum Beschwerdegegner
Datenschutzbeschwerde
Themenfeld *
Sachverhalt der Beschwerde *
Optionale Anhänge (Nur PDF-Dateien)

Bitte fügen Sie hier unbedingt bereits vorhandene Belege für Ihre Aussagen bei. Damit wir schnell und effektiv prüfen können, ob ein Verstoß gegen die DS-GVO vorliegt, ist es sinnvoll, unmittelbar Beweismittel bereitzustellen. Bei Beschwerden über fehlerhafte Auskünfte senden Sie uns bitte bereits eine vollständige Kopie des angefallenen Schriftverkehrs.

Kommunikation
Angaben zum Kommunikationsweg

Hinweis zum Kommunikationsweg:

Sollten Sie die E-Mail-Kommunikation auswählen, verzichten Sie auf eine förmliche Zustellung des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde.

Info: Verarbeitungsstatus Ihrer Beschwerde