DSB-Meldung - online & sicher

Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO hat ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Das BayLDA hat hierfür einen neuen Online-Service entwickelt, der es Verantwortlichen ermöglicht, die hierzu erforderlichen DSB-Meldungen für den nicht-öffentlichen Bereich in Bayern bequem online durchzuführen. Das DSB-Meldeportal ist seit 16.07.2018 unter folgender Adresse erreichbar:

lda.dsb-meldung.de

Über das DSB-Meldeportal können die eigenen Meldedaten einfach und schnell verwaltet sowie nach Bedarf jederzeit geändert werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine elektronische Bestätigung der erfolgreichen Meldung bei der Aufsichtsbehörde als Nachweis für die eigene Dokumentation zu erhalten.

Das BayLDA hatte zuletzt kommuniziert, dass die Meldefrist bis zum 30. September 2018 verlängert wurde. Bis zu diesem Termin bitten wir nun alle Verantwortlichen, die erforderlichen Meldungen durchzuführen. Hierfür sollen bayerische Verantwortliche das seit dieser Woche neu eingerichtete Online Portal bevorzugt nutzen und von Meldungen per E-Mail, Post oder Fax Abstand nehmen.

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum DSB-Meldeportal: