EDSA

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert.

Der EDSA besteht aus den Leitern und Leiterinnen der Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) oder deren Vertretern. Der EDSA gründet sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und hat seinen Sitz in Brüssel.

Der EDSA beantwortet keine spezifischen oder individuellen Anfragen. Er gibt allgemeine Leitlinien heraus, um Klarheit hinsichtlich der Begriffe in den europäischen Datenschutzgesetzen im Sinne einer einheitlichen Auslegung – insbesondere für verschiedenste Stakeholder - zu schaffen und kann auch für nationale Datenschutzbehörden verbindliche Beschlüsse erlassen.

Aufgaben:

  • allgemeine Anleitungen (darunter Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Verfahren) bereitstellen, um für Rechtsklarheit zu sorgen;
  • die Europäische Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten und neuen vorgeschlagenen Rechtsvorschriften in der Europäischen Union beraten;
  • im Rahmen des Kohärenzverfahrens Beschlüsse zu grenzüberschreitenden Datenschutzfällen fassen; und
  • die Zusammenarbeit und einen wirksamen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen nationalen Aufsichtsbehörden fördern.

Am 24. Februar 2023 hat der Europäische Datenschussausschuss drei relevante Leitlinienpapiere verabschiedet:

Zur Seite des EDSA geht es hier:

Zum EDSA