Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers


Länderübergreifende Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden von Unternehmen zur Umsetzung der Schrems-II-Entscheidung

Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft. Das Ziel ist die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs in seiner Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020.

Frage- und Antwortbögen

Die Pressemitteilung zur koordinierten Prüfung internationaler Datentransfers findet sich hier.